+24. Wenn ein Institut die Vermutung bezüglich eines der in Anhang II aufgeführten Indikatoren gemäß …

24. Wenn ein Institut die Vermutung bezüglich eines der in Anhang II aufgeführten Indikatoren gemäß …

Wenn ein Institut die Vermutung bezüglich eines der in Anhang II aufgeführten Indikatoren gemäß Absatz 23 widerlegt, sollte es diesen nach Möglichkeit durch einen anderen, für das Institut relevanteren Indikator derselben Kategorie ersetzen. Wenn die Ersetzung nicht für jeden Indikator in Anhang II möglich ist, sollten die Institute mindestens einen Indikator jeder der in Absatz 21 aufgeführten Kategorien in ihre Sanierungspläne aufnehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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