+25. Die Institute sollten ihre Indikatoren nicht auf die in Anhang II aufgeführte Mindestliste …
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25. Die Institute sollten ihre Indikatoren nicht auf die in Anhang II aufgeführte Mindestliste …
Die Institute sollten ihre Indikatoren nicht auf die in Anhang II aufgeführte Mindestliste beschränken, sondern vielmehr in Erwägung ziehen, nach den Grundsätzen und Kategorienbeschreibungen in diesen Leitlinien weitere Indikatoren aufzunehmen. Im Hinblick darauf enthält Anhang III eine nicht abschließende Liste mit nach den jeweiligen Kategorien aufgeschlüsselten Beispielen für zusätzliche Sanierungsplanindikatoren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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