+30. Im Falle einer systemischen Krise könnten zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden …

30. Im Falle einer systemischen Krise könnten zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden …

Im Falle einer systemischen Krise könnten zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden beschließen, einstweilige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um regulatorischen Aufwand, der die Fähigkeit des Instituts zur Unterstützung der Realwirtschaft beeinträchtigen könnte, zu verringern. Da solche aufsichtsbehördlichen und abwicklungsbehördlichen Maßnahmen einstweiligen Charakter haben und einem besonderen Ziel dienen, sollte ihre Vornahme nicht automatisch dazu führen, dass die Institute die Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren ändern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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