+36. Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem …
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36. Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem …
Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem Institut vorbehalten; die Indikatorüberschreitung löst keine automatische Aktivierung aus. Wird eine Überschreitung mitgeteilt, sollte sich die zuständige Behörde aktiv mit dem Institut befassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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