+36. Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem …

36. Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem …

Die endgültige Entscheidung über die mögliche Aktivierung des Sanierungsplans bleibt dem Institut vorbehalten; die Indikatorüberschreitung löst keine automatische Aktivierung aus. Wird eine Überschreitung mitgeteilt, sollte sich die zuständige Behörde aktiv mit dem Institut befassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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