+37. Dies bedeutet für die Zwecke des vorstehenden Absatzes, dass die zuständige Behörde beobachten …

37. Dies bedeutet für die Zwecke des vorstehenden Absatzes, dass die zuständige Behörde beobachten …

Dies bedeutet für die Zwecke des vorstehenden Absatzes, dass die zuständige Behörde beobachten sollte, (i) dass das Institut die Eskalationsverfahren ordnungsgemäß und rechtzeitig einleitet und

  • (ii) ob die richtige Führungsebene des Instituts mit der Entscheidung über die Planaktivierung befasst ist. Die zuständige Behörde sollte bewerten, ob die Überlegungen, auf die das Institut seine Entscheidung für oder gegen die Umsetzung von Sanierungsoptionen stützt, transparent und gut begründet sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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