+Begriffsbestimmungen
---+8. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …
---+9. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen: Für …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
8. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …

Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in diesen Leitlinien im gleichen Sinne verwendet: CRR, CRD, Verordnung 2019/20333 über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und Richtlinie 2019/20344 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen.


3 Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014

4 Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU

9. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen: Für …

Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

Für die Aufsicht über die Bekämpfung von Die zuständige Behörde im Sinne von Artikel 4 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Absatz 2 Ziffer iii der Verordnung (EU) zuständige Behörde (GW-/TF-Aufsichtsbehörde) Nr. 1093/2010 CAM Gemeinsame Bewertungsmethodik Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/