+15. Die gemeinsame Bewertungsmethodik ist technologieneutral und innovationsfreundlich. Das heißt …

15. Die gemeinsame Bewertungsmethodik ist technologieneutral und innovationsfreundlich. Das heißt …

Die gemeinsame Bewertungsmethodik ist technologieneutral und innovationsfreundlich. Das heißt, dass sie antragstellende Kreditinstitute mit allen Geschäftsmodellen abdeckt, d. h. sowohl traditionelle als auch innovative Geschäftsmodelle und/oder Bereitstellungsmechanismen. Gleichzeitig legt sie keine Anforderungen zur Nutzung bestimmter Technologien oder zur Annahme bestimmter Strukturen fest. Somit behindert sie nicht die Entstehung und Verbreitung neuer Technologien und innovativer Geschäftsmodelle. Dementsprechend sollten die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Bewertung des Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

Antrags weder die Einführung einer bestimmten Technologie bevorzugen oder verhindern noch ein bestimmtes Geschäftsmodell oder eine bestimmte Dienstleistung bevorzugen oder Vorbehalte dagegen haben. Dies gilt unbeschadet dessen, dass sicherzustellen ist, dass das Geschäftsmodell oder der Bereitstellungsmechanismus die wirksame Aufsicht durch die zuständigen Behörden nicht behindern kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/