+17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …
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17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …
Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in diesen Leitlinien festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchführen, um sicherzustellen, dass die Bewertung mit dem individuellen Risikoprofil und Geschäftsmodell des antragstellenden Kreditinstituts in Einklang steht, damit die Ziele der rechtlichen Anforderungen wirksam erreicht werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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