+17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …

17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …

Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in diesen Leitlinien festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchführen, um sicherzustellen, dass die Bewertung mit dem individuellen Risikoprofil und Geschäftsmodell des antragstellenden Kreditinstituts in Einklang steht, damit die Ziele der rechtlichen Anforderungen wirksam erreicht werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/