+21. Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die zuständigen Behörden kann …

21. Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die zuständigen Behörden kann …

Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die zuständigen Behörden kann niemals dazu führen, dass das antragstellende Kreditinstitut von der Erfüllung zwingender Anforderungen für die Erteilung der Zulassung befreit wird. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/