+39. Die zuständigen Behörden sollten klarstellen, dass eine einem bestimmten Unternehmen erteilte …

39. Die zuständigen Behörden sollten klarstellen, dass eine einem bestimmten Unternehmen erteilte …

Die zuständigen Behörden sollten klarstellen, dass eine einem bestimmten Unternehmen erteilte Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit als Kreditinstitut nur von diesem Unternehmen genutzt und nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen werden sollte. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/