+45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …
|
45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …
Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden Kreditinstituts nicht alle Elemente der Definition eines Kreditinstituts gemäß Artikel 4 Absatz 1 Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten Buchstabe a Ziffer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllt, lehnen sie die Erteilung der Zulassung ab.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|