+45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …

45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …

Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden Kreditinstituts nicht alle Elemente der Definition eines Kreditinstituts gemäß Artikel 4 Absatz 1 Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

Buchstabe a Ziffer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllt, lehnen sie die Erteilung der Zulassung ab.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/