+62. Die zuständigen Behörden sollten diese Informationen im Hinblick auf Wahrheitsgehalt, Klarheit …
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62. Die zuständigen Behörden sollten diese Informationen im Hinblick auf Wahrheitsgehalt, Klarheit …
Die zuständigen Behörden sollten diese Informationen im Hinblick auf Wahrheitsgehalt, Klarheit, Genauigkeit und Vollständigkeit sowie im Hinblick auf eine solide und umsichtige Führung des Kreditinstituts überprüfen. Gestützt auf die Bewertung können sie auch ergänzende Informationen oder Klarstellungen gemäß Artikel 1 Absatz 5 der RTS 2020/11 der EBA (Informationen für die Zulassung gemäß Artikel 8a Absatz 6 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU) verlangen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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