+66. Für die Zwecke der Bewertung des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden die im …

66. Für die Zwecke der Bewertung des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden die im …

Für die Zwecke der Bewertung des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden die im Abschnitt 7 beschriebene Methodik soweit wie möglich anwenden. Darüber hinaus sollten sie die Besonderheiten des Geschäftsmodells des antragstellenden Kreditinstituts berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Merkmale des Erträge generierenden Einkommensmodells, der Finanzierungsstruktur und der spezifischen Risiken, denen ein solches Geschäftsmodell ausgesetzt ist oder sein könnte. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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