+69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …
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69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …
In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die zuständigen Behörden davon absehen, Präferenzen für bestimmte Geschäftsmodelle anzugeben, und neutral gegenüber den Geschäftsanforderungen ihrer Rechtsordnung sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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