+69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …

69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …

In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die zuständigen Behörden davon absehen, Präferenzen für bestimmte Geschäftsmodelle anzugeben, und neutral gegenüber den Geschäftsanforderungen ihrer Rechtsordnung sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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