+73. Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des …

73. Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des …

Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des antragstellenden Kreditinstituts zu gewährleisten, sollten die Analyse und das Ergebnis der Bewertung des Geschäftsplans, die für die Zwecke der Zulassung durchgeführt wurden, innerhalb der zuständigen Behörde verteilt werden, auch zu Zwecken der Überwachung jeder mitigierenden Maßnahme in Form aufschiebender Bedingungen, Auflagen oder Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

Beschränkungen gemäß Abschnitt 4.2, Absätze 25 bis 32, die die zuständige Behörde möglicherweise im Rahmen der Bewertung zur Erteilung der Zulassung angeordnet hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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