+98. Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren …
|
98. Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren …
Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren Zeithorizont von beispielsweise bis zu fünf Jahren bewerten. Dies kann beispielsweise bei solchen Antragstellern der Fall sein, deren Geschäftszyklus sich über fünf Jahre entwickelt oder deren Geschäftspläne über drei Jahre Schwächen in der Tragfähigkeit aufweisen. In solchen Fällen sollte die Intensität der Bewertung anhand des Risikoprofils des Geschäftsplans, potenzieller Schwächen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem längeren Zeithorizont angepasst werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|