+102. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
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102. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die zuständigen Behörden die Preissetzung für Produkte und die Struktur des antragstellenden Kreditinstituts überprüfen. Zu diesem Zweck können beispielsweise folgende Aspekte in Betracht gezogen werden: - (a) Abhängigkeit von riskanten oder konzentrierten Einnahmequellen (z. B. Subprime-Hypothekendarlehen, Hebelfinanzierungsdarlehen, Verbraucherkredite, bestimmte Kundengruppen) und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, wie beispielsweise eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber Veränderungen des Geschäftsumfelds (z. B. Rückgang der Immobilienpreise, Rückgang der Nachfrage nach Produkten, die durch Verbraucherkredite finanziert werden);
- (b) Abhängigkeit von volatileren Einnahmequellen (z. B. Handelsergebnis, Ertrag aus Sicherungsgeschäften oder andere einmalige Quellen) und die Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der Einnahmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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