+117. Wenn die zuständige Behörde die Aufsichtsbehörde auf konsolidierter Ebene ist, sollte sie die …
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117. Wenn die zuständige Behörde die Aufsichtsbehörde auf konsolidierter Ebene ist, sollte sie die …
Wenn die zuständige Behörde die Aufsichtsbehörde auf konsolidierter Ebene ist, sollte sie die erwarteten Auswirkungen – basierend auf dem gemäß Abschnitt 7.2.6 überprüften Geschäftsplan – des neu zugelassenen Kreditinstituts auf die Eigenkapitalanforderungen auf konsolidierter Ebene bewerten. Zu diesem Zweck sollte sich die zuständige Behörde auf die Analyse des gemäß Absatz 33 bewerteten Konsolidierungskreises stützen. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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