+120. Ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Ausnahme von den Eigenkapitalanforderungen …

120. Ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Ausnahme von den Eigenkapitalanforderungen …

Ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Ausnahme von den Eigenkapitalanforderungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht gewährt werden kann, sollte die Eigenkapitalhöhe von der zuständigen Behörde gemäß der in den Absätzen 116 – 117 festgelegten Methode bestimmt werden. In bestimmten Fällen, in denen die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass die Ausnahme zum Zeitpunkt der Zulassung nicht gewährt werden kann, es jedoch vertretbare Gründe für die Annahme gibt, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden könnte, kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Eigenkapitalhöhe bei der Zulassung abzumildern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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