+133. Die Bewertung sollte sich auf die Unterlagen und Informationen stützen, die das …

133. Die Bewertung sollte sich auf die Unterlagen und Informationen stützen, die das …

Die Bewertung sollte sich auf die Unterlagen und Informationen stützen, die das antragstellende Kreditinstitut insbesondere gemäß Artikel 1 Buchstabe l, Artikel 4 Buchstaben g und h sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b bis f der RTS in Bezug auf Informationen für die Zulassung und alle zusätzlichen Dokumente, die die zuständige Behörde gemäß Artikel 10 Absatz 1 dieser RTS verlangt, vorgelegt hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/