+141. Die zuständigen Behörden sollten sorgfältig prüfen, ob die eingereichte Organisationsstruktur …
|
141. Die zuständigen Behörden sollten sorgfältig prüfen, ob die eingereichte Organisationsstruktur …
Die zuständigen Behörden sollten sorgfältig prüfen, ob die eingereichte Organisationsstruktur – einschließlich der voraussichtlichen Größe, der Anzahl der Vollzeitäquivalente und der Systeme – für das Geschäftsmodell, die Art und die geografische Verteilung der Tätigkeiten und die Risiken, die das antragstellende Kreditinstitut eingehen möchte, angemessen ist. Eine solche Bewertung sollte daher durch den gemäß Abschnitt 7 dieser Leitlinien überprüften Geschäftsplan unterstützt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|