+148. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden …

148. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden …

In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden vergewissern, dass der Entwurf der Richtlinien zu Interessenkonflikten vorschreibt, dass „[d]ie Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von Interessenkonflikten dokumentiert werden [sollten]“46 und angemessene Aufgabentrennung, Informationsbarrieren und Verfahren für Transaktionen mit nahestehenden Personen umfassen.


46 Siehe Absatz 107 der EBA-Leitlinien zur internen Governance.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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