+148. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden …
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148. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden …
In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden vergewissern, dass der Entwurf der Richtlinien zu Interessenkonflikten vorschreibt, dass „[d]ie Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von Interessenkonflikten dokumentiert werden [sollten]“46 und angemessene Aufgabentrennung, Informationsbarrieren und Verfahren für Transaktionen mit nahestehenden Personen umfassen.
46 Siehe Absatz 107 der EBA-Leitlinien zur internen Governance.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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