+37. Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens …
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37. Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens …
Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens (z. B. Ausschüsse, Kontrollfunktionen11 , Personalabteilung, Rechtsabteilung, strategische Planung, Finanzfunktion usw.) und Geschäftsbereichen zur Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Vergütungspolitik der Wertpapierfirma geleisteten Beiträge berücksichtigen.
11 Siehe Leitlinien zur internen Governance für Wertpapierfirmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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