+37. Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens …

37. Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens …

Die Aufsichtsfunktion sollte die von allen zuständigen Funktionen und Stellen des Unternehmens (z. B. Ausschüsse, Kontrollfunktionen11 , Personalabteilung, Rechtsabteilung, strategische Planung, Finanzfunktion usw.) und Geschäftsbereichen zur Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Vergütungspolitik der Wertpapierfirma geleisteten Beiträge berücksichtigen.


11 Siehe Leitlinien zur internen Governance für Wertpapierfirmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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