+43. Abhängig von der Rechtsform der Wertpapierfirma und vom geltenden nationalen Recht können die …

43. Abhängig von der Rechtsform der Wertpapierfirma und vom geltenden nationalen Recht können die …

Abhängig von der Rechtsform der Wertpapierfirma und vom geltenden nationalen Recht können die Billigung der Vergütungspolitik einer Wertpapierfirma und gegebenenfalls die Entscheidungen über die Vergütung von Mitgliedern des Leitungsorgans oder anderer identifizierter Mitarbeiter in Einklang mit dem nationalen Gesellschaftsrecht auch der Hauptversammlung der Anteilseigner übertragen werden.12 Das Abstimmungsergebnis der Anteilseigner kann entweder beratend oder verbindlich sein.


12 Siehe auch Richtlinie über Aktionärsrechte 2007/36, geändert durch Richtlinie 2017/828, Artikel 9a und 9b.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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