+48. Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das …
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48. Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das …
Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das konsolidierende Institut der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt. Die in Abschnitt 2.4.1 ausgeführten Bestimmungen zur Zusammensetzung des Vergütungsausschusses gelten auch, wenn der Ausschuss auf Gruppenebene eingerichtet wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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