+2.3 Einrichtung eines Vergütungsausschusses
---+47. Sofern im nationalen Recht nicht etwas anderes vorgesehen ist, muss eine Wertpapierfirma, deren …
---+48. Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das …
---+49. Wenn kein Vergütungsausschuss eingerichtet werden muss, sind die Regelungen dieser Leitlinien …

2.3 Einrichtung eines Vergütungsausschusses

2.3 Einrichtung eines Vergütungsausschusses

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
47. Sofern im nationalen Recht nicht etwas anderes vorgesehen ist, muss eine Wertpapierfirma, deren …

Sofern im nationalen Recht nicht etwas anderes vorgesehen ist, muss eine Wertpapierfirma, deren bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte in den dem jeweiligen Geschäftsjahr unmittelbar vorangegangenen vier Jahren im Durchschnitt mehr als 100 Mio. EUR wert waren, einen Vergütungsausschuss einrichten, der das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion berät und die von diesem Organ zu treffenden Entscheidungen vorbereitet.

48. Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das …

Der Vergütungsausschuss kann auf Gruppenebene eingerichtet werden, auch in Fällen, in denen das konsolidierende Institut der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt. Die in Abschnitt 2.4.1 ausgeführten Bestimmungen zur Zusammensetzung des Vergütungsausschusses gelten auch, wenn der Ausschuss auf Gruppenebene eingerichtet wird.

49. Wenn kein Vergütungsausschuss eingerichtet werden muss, sind die Regelungen dieser Leitlinien …

Wenn kein Vergütungsausschuss eingerichtet werden muss, sind die Regelungen dieser Leitlinien betreffend den Vergütungsausschuss so auszulegen, als würden sie für die Aufsichtsfunktion gelten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/