+64. Unbeschadet der Zuständigkeit des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion können die …

64. Unbeschadet der Zuständigkeit des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion können die …

Unbeschadet der Zuständigkeit des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion können die Aufgaben der regelmäßigen unabhängigen Überprüfung der Vergütungspolitik von den Wertpapierfirmen ganz oder teilweise ausgelagert werden.14


14 Siehe EBA-Leitlinien zu Auslagerungen sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/