+82. Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des …

82. Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des …

Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des Anhangs 1 zur Richtlinie 2014/65/EU aufgeführten Dienstleistungen und Leistungen gestattet ist, wird als allgemeiner Grundsatz ein höheres Komplexitätsniveau erwartet, insbesondere wenn die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/