+82. Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des …
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82. Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des …
Wenn Wertpapierfirmen die Erbringung von in den Punkten 2, 3, 4, 6 und 7 von Abschnitt A des Anhangs 1 zur Richtlinie 2014/65/EU aufgeführten Dienstleistungen und Leistungen gestattet ist, wird als allgemeiner Grundsatz ein höheres Komplexitätsniveau erwartet, insbesondere wenn die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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