+91. Ermächtigt das nationale Recht die zuständigen Behörden, die Schwellenwerte nach Artikel 32 …
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91. Ermächtigt das nationale Recht die zuständigen Behörden, die Schwellenwerte nach Artikel 32 …
Ermächtigt das nationale Recht die zuständigen Behörden, die Schwellenwerte nach Artikel 32 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2019/2034 für einzelne Wertpapierfirmen festzulegen, sollten die zuständigen Behörden beim Herabsetzen des Schwellenwerts die Kriterien in diesem Artikel sowie die Auswirkungen der beruflichen Tätigkeiten der Mitglieder auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma und der von ihnen verwalteten Vermögenswerte im Vergleich zu anderen identifizierten Mitarbeitern berücksichtigen. Wenn z. B. eine größere Wirkung auf das Risikoprofil vorliegt, könnte es angemessen sein, die Anwendung der Zurückbehaltung und der Auszahlung in Instrumenten zu verlangen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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