+96. Die Selbsteinschätzung sollte klar, kohärent, ordnungsgemäß dokumentiert und zumindest …
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96. Die Selbsteinschätzung sollte klar, kohärent, ordnungsgemäß dokumentiert und zumindest …
Die Selbsteinschätzung sollte klar, kohärent, ordnungsgemäß dokumentiert und zumindest hinsichtlich der qualitativen Kriterien in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter sowie gegebenenfalls zusätzlich auf Grundlage von Kriterien der Wertpapierfirmen regelmäßig während des Jahres aktualisiert werden. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten in einem Geschäftsjahr unter die Kriterien in Artikel 3 der technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter fallen oder wahrscheinlich fallen, als identifizierte Mitarbeiter behandelt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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