+108. Bei der Identifizierung der Mitarbeiterkategorien nach Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie (EU) …

108. Bei der Identifizierung der Mitarbeiterkategorien nach Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie (EU) …

Bei der Identifizierung der Mitarbeiterkategorien nach Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten Wertpapierfirmen die qualitativen und quantitativen Kriterien für die Identifizierung, die in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter enthalten sind, sowie die zusätzlich von der Wertpapierfirma auf Einzelbasis anhand der Zahlen und unter Berücksichtigung der Lage der einzelnen Wertpapierfirma und zusätzlich auf konsolidierter Basis festgelegten Kriterien anwenden. Auf konsolidierter Basis sollte das EU-Mutterunternehmen die unter Zugrundelegung der konsolidierten Zahlen und unter Berücksichtigung der konsolidierten Lage sowie der Auswirkungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis festgelegten Kriterien anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/