+117. Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die …
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117. Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die …
Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die Kriterien für die Identifizierung in gleicher Weise auf die Funktionen, Geschäftstätigkeiten und in einem Mitgliedstaat tätigen Mitarbeiter angewendet werden wie für eine Wertpapierfirma auf Einzelbasis. EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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