+5.5 Rolle von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen
---+113. Wertpapierfirmen, die Tochterunternehmen eines EU-Mutterunternehmens sind, sollten im Rahmen …
---+114. Alle Tochterunternehmen sollten sich aktiv an dem vom konsolidierenden EU-Mutterunternehmen …
---+115. Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein …
---+116. Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat von Wertpapierfirmen, die ihren Sitz in einem …
---+117. Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die …
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5.5 Rolle von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen
5.5 Rolle von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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113. Wertpapierfirmen, die Tochterunternehmen eines EU-Mutterunternehmens sind, sollten im Rahmen …
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Wertpapierfirmen, die Tochterunternehmen eines EU-Mutterunternehmens sind, sollten im Rahmen ihrer Vergütungspolitik die vom konsolidierenden EU-Mutterunternehmen EBA Public herausgegebene Politik und das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter umsetzen.
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114. Alle Tochterunternehmen sollten sich aktiv an dem vom konsolidierenden EU-Mutterunternehmen …
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Alle Tochterunternehmen sollten sich aktiv an dem vom konsolidierenden EU-Mutterunternehmen durchgeführten Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter beteiligen. Insbesondere sollten alle Tochterunternehmen im aufsichtlichen Konsolidierungskreis, einschließlich derjenigen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, dem EU-Mutterunternehmen alle Informationen bereitstellen, die zur ordnungsgemäßen Identifizierung aller Mitarbeiter, die wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma und der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auf konsolidierter Basis aufweisen, erforderlich sind.
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115. Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein …
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Tochterunternehmen, die selbst nicht der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, müssen kein Verfahren zur Identifizierung auf Einzelbasis durchführen, es sei denn, sie sind aufgrund branchenspezifischer Vergütungsanforderungen dazu verpflichtet. Für die Tochterunternehmen, die nicht der Richtlinie oder anderen spezifischen Vergütungsanforderungen unterliegen, sollte vom EU-Mutterunternehmen eine Bewertung auf konsolidierter Basis auf der Grundlage der vom Tochterunternehmen bereitgestellten Informationen durchgeführt werden. Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/2034 fallen, sollten ihre eigene Selbsteinschätzung für die Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter auf Einzelbasis durchführen. Wertpapierfirmen, die in das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter auf konsolidierter Basis aufgenommen werden, können die praktische Durchführung des Verfahrens zur Identifizierung der Mitarbeiter auf Einzelbasis an das EU-Mutterunternehmen übertragen.
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116. Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat von Wertpapierfirmen, die ihren Sitz in einem …
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Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat von Wertpapierfirmen, die ihren Sitz in einem Drittland haben, und Wertpapierfirmen in einem Mitgliedstaat, die Tochterunternehmen von Mutterwertpapierfirmen in Drittländern sind, sollten das Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter durchführen und ihre Mutterwertpapierfirma über die Ergebnisse informieren. Wertpapierfirmen in einem Mitgliedstaat sollten auch ihre Tochterunternehmen, die in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis fallen, sowie Zweigniederlassungen in Drittländern in ihre Bewertung aufnehmen. Wertpapierfirmen sollten sich bewusst sein, dass Zweigniederlassungen einen nicht unabhängigen Teil der Wertpapierfirma bilden.
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117. Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die …
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Für Drittland-Zweigniederlassungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, sollten die Kriterien für die Identifizierung in gleicher Weise auf die Funktionen, Geschäftstätigkeiten und in einem Mitgliedstaat tätigen Mitarbeiter angewendet werden wie für eine Wertpapierfirma auf Einzelbasis. EBA Public
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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