+127. Vergütungskomponenten, die entweder Teil der allgemeinen unternehmensweiten Politik sind, die …
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127. Vergütungskomponenten, die entweder Teil der allgemeinen unternehmensweiten Politik sind, die …
Vergütungskomponenten, die entweder Teil der allgemeinen unternehmensweiten Politik sind, die den in Absatz 128 aufgeführten Bedingungen entsprechen, oder Zahlungen sind, die nach nationalem Recht verbindlich vorgeschrieben sind, gelten als feste Vergütung. Dazu zählen Zahlungen, die nach der Definition in den vorliegenden Leitlinien Teil gewöhnlicher Beschäftigungsverhältnisse sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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