+250. Unbeschadet der Anwendung von Befreiungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) …
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250. Unbeschadet der Anwendung von Befreiungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) …
Unbeschadet der Anwendung von Befreiungen gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten Wertpapierfirmen eine Zurückbehaltungsregelung einführen, mit der die Vergütung der Mitarbeiter angemessen auf die Tätigkeiten, den Geschäftszyklus und das Risikoprofil der Wertpapierfirma sowie die Tätigkeiten der identifizierten Mitarbeiter ausgerichtet wird, sodass ein ausreichender Teil der variablen Vergütung mit Blick auf Risikoergebnisse im Laufe der Zeit im Wege von Ex-post-Risikoanpassungen angepasst werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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