+266. Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der …

266. Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der …

Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der Befreiungen nach Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 in Anspruch nehmen kann, sollte sie die Verwendung einer alternativen Regelung beantragen, wobei sie nachweist, dass sie keine entsprechenden Instrumente begibt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/