+266. Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der …
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266. Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der …
Wenn eine Wertpapierfirma keine zulässigen Instrumente begibt, sie aber nicht eine der Befreiungen nach Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 in Anspruch nehmen kann, sollte sie die Verwendung einer alternativen Regelung beantragen, wobei sie nachweist, dass sie keine entsprechenden Instrumente begibt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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