+271. Die Wertpapierfirmen können eine feste Zahl oder einen Nennwert der zurückbehaltenen …

271. Die Wertpapierfirmen können eine feste Zahl oder einen Nennwert der zurückbehaltenen …

Die Wertpapierfirmen können eine feste Zahl oder einen Nennwert der zurückbehaltenen Instrumente unter Zugrundelegung verschiedener Techniken, einschließlich Treuhänderdepots und Verträge, gewähren, sofern den identifizierten Mitarbeitern bei Erdienung in jedem Fall die Zahl oder der Nennbetrag der gewährten Instrumente gewährt wird, es sei denn, die Zahl oder der Nennbetrag wird aufgrund der Anwendung eines Malus gesenkt. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die gewährten Instrumente spätestens, wenn sie erdient werden, für die Auszahlung an die Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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