+272. Wertpapierfirmen sollten keine Zinsen oder Dividenden auf Instrumente zahlen, die als variable …

272. Wertpapierfirmen sollten keine Zinsen oder Dividenden auf Instrumente zahlen, die als variable …

Wertpapierfirmen sollten keine Zinsen oder Dividenden auf Instrumente zahlen, die als variable Vergütung im Rahmen von Zurückbehaltungsvereinbarungen an identifizierte Mitarbeiter gewährt wurden; dies bedeutet auch, dass während des EBA Public

Zurückbehaltungszeitraums zu zahlende Zinsen und Dividenden nicht nach Ablauf des Zurückbehaltungszeitraums an die Mitarbeiter gezahlt werden sollten. Solche Zahlungen sollten behandelt werden, als ob die Wertpapierfirma diese erhalten hätte und als ob sie Eigentum der Wertpapierfirma seien. Gleiches gilt auch für bargeldlose Instrumente, die den Instrumenten der verwalteten Portfolios entsprechen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/