+273. Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie …

273. Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie …

Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie (EU) 2019/2034 zur Zahlung von mindesten 50 % einer variablen Vergütung in Instrumenten. Die Wertpapierfirmen sollten diese Anforderung entweder gleichermaßen auf den nicht zurückbehaltenen und den zurückbehaltenen Teil anwenden oder einen höheren Anteil der variablen Vergütung in Instrumenten gewähren, sofern insgesamt die Mindestanforderung von 50 % erfüllt wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/