+15.5 Mindestanteil der Instrumente und ihre zeitliche Verteilung
---+273. Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie …
---+274. Die Wertpapierfirmen sollten der Nutzung von Instrumenten gegenüber der Gewährung einer …
---+275. Der Anteil der variablen Vergütung, der in Instrumenten ausbezahlt wird, sollte als Quotient …
|
15.5 Mindestanteil der Instrumente und ihre zeitliche Verteilung
15.5 Mindestanteil der Instrumente und ihre zeitliche Verteilung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
273. Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie …
|
Sofern anwendbar, besteht die Anforderung gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j der Richtlinie (EU) 2019/2034 zur Zahlung von mindesten 50 % einer variablen Vergütung in Instrumenten. Die Wertpapierfirmen sollten diese Anforderung entweder gleichermaßen auf den nicht zurückbehaltenen und den zurückbehaltenen Teil anwenden oder einen höheren Anteil der variablen Vergütung in Instrumenten gewähren, sofern insgesamt die Mindestanforderung von 50 % erfüllt wird.
|
|
274. Die Wertpapierfirmen sollten der Nutzung von Instrumenten gegenüber der Gewährung einer …
|
Die Wertpapierfirmen sollten der Nutzung von Instrumenten gegenüber der Gewährung einer variablen Vergütung in Barmitteln Vorrang einräumen. Wertpapierfirmen sollten den Prozentsatz, der in Instrumenten gewährt wird, auf 50 % oder höher festsetzen. Wenn von den Wertpapierfirmen ein höherer Anteil als 50 % der variablen Vergütung in Instrumenten gewährt wird, sollten sie einem höheren Anteil von Instrumenten im zurückbehaltenen Teil der variablen Vergütungskomponente Priorität einräumen.
|
|
275. Der Anteil der variablen Vergütung, der in Instrumenten ausbezahlt wird, sollte als Quotient …
|
Der Anteil der variablen Vergütung, der in Instrumenten ausbezahlt wird, sollte als Quotient zwischen dem Betrag der in Instrumenten gewährten variablen Vergütung und der Summe der variablen Vergütung, die in Barmitteln, Instrumenten oder in anderer Form gewährt wird, ermittelt werden. Alle Beträge sollten zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet werden, sofern in diesen Leitlinien nicht anderes angegeben ist.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|