+280. Für gewährte Instrumente sollte eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr festgesetzt werden. …

280. Für gewährte Instrumente sollte eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr festgesetzt werden. …

Für gewährte Instrumente sollte eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr festgesetzt werden. Längere Fristen sollten insbesondere vorgesehen werden, wenn sich Ex-post-Anpassungen in erster Linie auf Änderungen des Werts von gewährten Instrumenten stützen. Bei einem Zurückbehaltungszeitraum von mindestens fünf Jahren kann für den zurückbehaltenen Teil für andere identifizierte Mitarbeiter als die Mitglieder des Leitungsorgans oder die Geschäftsleitung, für die eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr anzuwenden ist, eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten auferlegt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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