+291. In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und …
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291. In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und …
In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen in Fällen, in denen Wertpapierfirmen eine außerordentliche staatliche Unterstützung erhalten, regelmäßige Kontakte hinsichtlich der Einrichtung des Bonuspools einer möglichen variablen Vergütung und der Gewährung einer variablen Vergütung unterhalten, um die Einhaltung des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und etwaiger zusätzlicher von den zuständigen Behörden auferlegter Beschränkungen sicherzustellen. Die Zahlung einer variablen Vergütung sollte nicht die Einhaltung des festgelegten Sanierungs- und Ausstiegsplans aus der außerordentlichen staatlichen Unterstützung gefährden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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