+16. Staatliche Unterstützung und Vergütung
---+291. In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und …
---+292. Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte …
---+293. Die variable Vergütung eines Mitarbeiters einer Wertpapierfirma sollte einer ordnungsgemäßen …
---+294. Die Wertpapierfirma sollte gewährleisten, dass ein Bonuspool oder die Erdienung und die …
---+295. Die zuständigen Behörden sollten überwachen, ob die Wertpapierfirma die Bedingungen in Artikel …

16. Staatliche Unterstützung und Vergütung

16. Staatliche Unterstützung und Vergütung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
291. In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und …

In Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen in Fällen, in denen Wertpapierfirmen eine außerordentliche staatliche Unterstützung erhalten, regelmäßige Kontakte hinsichtlich der Einrichtung des Bonuspools einer möglichen variablen Vergütung und der Gewährung einer variablen Vergütung unterhalten, um die Einhaltung des Artikels 31 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und etwaiger zusätzlicher von den zuständigen Behörden auferlegter Beschränkungen sicherzustellen. Die Zahlung einer variablen Vergütung sollte nicht die Einhaltung des festgelegten Sanierungs- und Ausstiegsplans aus der außerordentlichen staatlichen Unterstützung gefährden.

292. Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte …

Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise (2013/C 216/01) im Rahmen der Vergütungspolitik angewandt werden. Die bei der Genehmigung einer staatlichen Beihilfe durch die Kommission auferlegten Bedingungen für die Wertpapierfirma hinsichtlich der Vergütung sowie im Rahmen verbundener Handlungen sollten sich in der Vergütungspolitik der Wertpapierfirmen angemessen widerspiegeln.

293. Die variable Vergütung eines Mitarbeiters einer Wertpapierfirma sollte einer ordnungsgemäßen …

Die variable Vergütung eines Mitarbeiters einer Wertpapierfirma sollte einer ordnungsgemäßen und angemessenen Rückzahlung der außerordentlichen staatlichen Unterstützung oder dem Erreichen der im Sanierungsplan festgelegten Ziele nicht im Wege stehen.

294. Die Wertpapierfirma sollte gewährleisten, dass ein Bonuspool oder die Erdienung und die …

Die Wertpapierfirma sollte gewährleisten, dass ein Bonuspool oder die Erdienung und die Auszahlung einer variablen Vergütung den zeitgerechten Aufbau ihrer Eigenmittelausstattung EBA Public

und eine Senkung der Abhängigkeit von außerordentlicher staatlicher Unterstützung nicht gefährden.

295. Die zuständigen Behörden sollten überwachen, ob die Wertpapierfirma die Bedingungen in Artikel …

Die zuständigen Behörden sollten überwachen, ob die Wertpapierfirma die Bedingungen in Artikel 31 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erfüllt, und können einen maximalen Prozentsatz der Nettoeinnahmen festlegen, die für die Auszahlung einer variablen Vergütung verwendet werden können. EBA Public

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/