+292. Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte …
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292. Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte …
Für Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallen, sollte die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise (2013/C 216/01) im Rahmen der Vergütungspolitik angewandt werden. Die bei der Genehmigung einer staatlichen Beihilfe durch die Kommission auferlegten Bedingungen für die Wertpapierfirma hinsichtlich der Vergütung sowie im Rahmen verbundener Handlungen sollten sich in der Vergütungspolitik der Wertpapierfirmen angemessen widerspiegeln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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