+302. Die zuständigen Behörden sollten mit dem Gesamtergebnis des Verfahrens zur Identifizierung der …
|
302. Die zuständigen Behörden sollten mit dem Gesamtergebnis des Verfahrens zur Identifizierung der …
Die zuständigen Behörden sollten mit dem Gesamtergebnis des Verfahrens zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter zufrieden sein und bewerten, ob alle Mitglieder, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte haben oder haben können, identifiziert wurden, ob eine etwaige Ausnahme von Mitarbeitern von der Kategorie der identifizierten Mitarbeiter, sofern die Mitarbeiter nur anhand der quantitativen Kriterien in den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter identifiziert wurden, wohl begründet ist und ob die jeweiligen in diesen Leitlinien und in den technischen Regulierungsstandards aufgeführten Verfahren eingehalten wurden. EBA Public
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|