+11. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
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11. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion“ werden in diesen Leitlinien verwendet, ohne auf eine bestimmte Governance-Struktur Bezug zu nehmen, und Verweise auf die (geschäftsführende) Leitungs- oder (nicht geschäftsführende) Aufsichtsfunktion sollten so verstanden werden, dass sie sich auf die Organe oder Mitglieder des Leitungsorgans beziehen, die für die betreffende Funktion nach dem nationalen Recht zuständig sind. Bei der Umsetzung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden dem nationalen Gesellschaftsrecht Rechnung tragen und erforderlichenfalls festlegen, für welches Organ bzw. welche Mitglieder des Leitungsorgans diese Funktionen angewendet werden sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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