+18. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen …
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18. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen …
Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen Geschäftsmodellen Rechnung getragen werden, unter denen Wertpapierfirmen und Wertpapierfirmengruppen tätig sind, wie etwa als Anlageberater, Portfolioverwalter, Handelsplatz, Verwahrstelle, ausführender Makler, Broker im Großkundenmarkt oder Handelsunternehmen. Damit die Regelungen für die interne Governance als mit dem individuellen Risikoprofil der Firma und der Gruppe in Einklang stehend, ihrer Größe und internen Organisation entsprechend, für ihr jeweiliges Geschäftsmodell zweckdienlich, für die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäfte geeignet und für das wirksame Erreichen der Ziele der jeweiligen aufsichtlichen Anforderungen und Vorschriften ausreichend befunden werden, sollte daher sichergestellt werden, dass Wertpapierfirmen mit einer komplexeren Organisation oder größere Wertpapierfirmen über komplexere Governance-Regelungen verfügen, während Wertpapierfirmen mit einer einfacheren Organisation oder kleinere Wertpapierfirmen einfachere Governance-Regelungen einführen können. Wertpapierfirmen sollten jedoch beachten, dass die Größe oder systemische Bedeutung einer Wertpapierfirma an sich möglicherweise bezüglich des Umfangs, in dem eine Wertpapierfirma Risiken ausgesetzt ist, nicht aussagekräftig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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