+22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …
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22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …
Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen und ist verantwortlich für die Definition und Festlegung von Governance-Regelungen innerhalb der Wertpapierfirma, auf die insbesondere in den Artikeln 26, 28 und 29 der Richtlinie (EU) 2019/2034 Bezug genommen wird, sowie die Überwachung ihrer Anwendung, um die wirksame und umsichtige Führung der Wertpapierfirma zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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