+22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …

22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …

Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen und ist verantwortlich für die Definition und Festlegung von Governance-Regelungen innerhalb der Wertpapierfirma, auf die insbesondere in den Artikeln 26, 28 und 29 der Richtlinie (EU) 2019/2034 Bezug genommen wird, sowie die Überwachung ihrer Anwendung, um die wirksame und umsichtige Führung der Wertpapierfirma zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/