+34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
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34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und Informationen bei seiner Ermessensausübung und Entscheidungsfindung kritisch hinterfragen und überprüfen. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan umfassend Bericht erstatten und regelmäßig, und bei Bedarf unverzüglich, das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion über die maßgeblichen Elemente für die Beurteilung einer Lage, die Risiken und Entwicklungen, die sich auf die Wertpapierfirma auswirken oder auswirken könnten, z. B. wesentliche Entscheidungen zur Geschäftstätigkeit oder eingegangene Risiken, die Bewertung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen der Wertpapierfirma, die Liquidität und solide Eigenmittelausstattung sowie die Bewertung ihrer wesentlichen Risikopositionen informieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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