+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
---+32. In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer …
---+33. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
---+34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
---+35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
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2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
1. Übersicht
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Regulierung |
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32. In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer …
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In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma beteiligen und Entscheidungen auf einer fundierten und sachkundigen Grundlage treffen.
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33. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
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In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan festgelegten Strategien zuständig sein und die Umsetzung und Eignung dieser Strategien regelmäßig mit dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion erörtern. Die operative Umsetzung kann von der Geschäftsleitung der Wertpapierfirma vorgenommen werden.
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34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
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In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und Informationen bei seiner Ermessensausübung und Entscheidungsfindung kritisch hinterfragen und überprüfen. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan umfassend Bericht erstatten und regelmäßig, und bei Bedarf unverzüglich, das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion über die maßgeblichen Elemente für die Beurteilung einer Lage, die Risiken und Entwicklungen, die sich auf die Wertpapierfirma auswirken oder auswirken könnten, z. B. wesentliche Entscheidungen zur Geschäftstätigkeit oder eingegangene Risiken, die Bewertung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen der Wertpapierfirma, die Liquidität und solide Eigenmittelausstattung sowie die Bewertung ihrer wesentlichen Risikopositionen informieren.
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35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
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Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD)) sollte das Leitungsorgan eines seiner Mitglieder gemäß den Anforderungen nach Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie 2015/849/EU bestimmen, das für die für die Erfüllung dieser Richtlinie erforderliche Umsetzung der Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständig ist, einschließlich der entsprechenden Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Wertpapierfirma und auf Ebene des Leitungsorgans.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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